Abgrenzung vom Einbau genormter Baufertigteile
- Es muss sich um den Einbau handeln
- Es muss sich um genormte Baufertigteile handeln
- Es muss sich um genormte Baufertigteile handeln
Einbau genormter Baufertigteile:
- Zargen-, Stahlzargen-, Türzargeneinbau
- Einbau industriell vorgefertigter Fenster und Türen
- Einbau von genormten Fensterelementen mit integrierten
Rollläden
- Montage von Fertigtreppen
- Aufstellen von Carports aus vorgefertigten Bausätzen
- Montage von vorgefertigten Glasfassaden und Wintergärten
- Einbau industriell vorgefertigter Sektionaltore


kein Einbau und kein Baufertigteil sind:
- Aufstellen von Pkw-Garagenfertigteilen aus Metall ohne
Fundament mit einfachem, manuell bedientem Garagentor
- Aufbau von Möbeln nach Aufbauanleitung
- Zusammenbau bzw. Montage von Möbelfertigteilen
- Aufstellen von Draht- und Jägerzäunen aus vorgefertigten
Teilen ohne Fundament
- Aufstellen von Fertigküchen für private Haushalte
(keine Anpassung, keine Anschlüsse)
- Einbau von Schrankwänden
Einbau und Montage von Regalen aus Fertigteilen
Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die unter Nr. 24 fällt. Für den Aufbau von Verkaufsregalen in Ladenlokalen oder bei dem Aufbau von Hochregallagern ist eher von einer industriellen Tätigkeit auszugehen.