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Einbau genormter Baufertigteilen

Abgrenzung vom Einbau genormter Baufertigteile


- Es muss sich um den Einbau handeln

- Es muss sich um genormte Baufertigteile handeln
- Es muss sich um genormte Baufertigteile handeln


 
Einbau genormter Baufertigteile:

- Zargen-, Stahlzargen-, Türzargeneinbau
- Einbau industriell vorgefertigter Fenster und Türen
- Einbau von genormten Fensterelementen mit integrierten
  Rollläden

- Montage von Fertigtreppen
- Aufstellen von Carports aus vorgefertigten Bausätzen
- Montage von vorgefertigten Glasfassaden und Wintergärten
- Einbau industriell vorgefertigter Sektionaltore

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kein Einbau und kein Baufertigteil sind:

- Aufstellen von Pkw-Garagenfertigteilen aus Metall ohne
  Fundament mit einfachem, manuell bedientem Garagentor

- Aufbau von Möbeln nach Aufbauanleitung
- Zusammenbau bzw. Montage von Möbelfertigteilen
- Aufstellen von Draht- und Jägerzäunen aus vorgefertigten
  Teilen ohne Fundament

- Aufstellen von Fertigküchen für private Haushalte
  (keine Anpassung, keine Anschlüsse)

- Einbau von Schrankwänden


Einbau und Montage von Regalen aus Fertigteilen

Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die unter Nr. 24 fällt. Für den Aufbau von Verkaufsregalen in Ladenlokalen oder bei dem Aufbau von Hochregallagern ist eher von einer industriellen Tätigkeit auszugehen.


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